Will man das Fledermausartenspektrum in einem bestimmten Gebiet feststellen, so geschieht das durch Nistkastenkontrollen, Batdetektorenbegehungen und/oder Netzfänge.
Um Arten unterscheiden zu können, besteht die Notwendigkeit, Netzfänge von Fledermäusen durchzuführen, da oft eine eindeutige Artbestimmung nur durch eingehende Untersuchung der Fledertiere möglich ist.
Hinweis: Für den Fledermausfang ist eine spezielle artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Nachfolgende Bilder entstanden bei Netzfängen, die von der Regierung von Schwaben (Gz: 51-8642.01/7) genehmigt wurden.
Foto: Netzfang in den Offnethöhlen, 2015